Habe den Wohnwagen "zurückgebaut" er wahr mir zu gross
Das Bodengrundgerüst bleibt bestehen verkürze es aber von der bestehenden Länge von 220 cm auf 188 cm, baue es 30 cm hoch für das ganze Gepäck. Obendrauf montiere ich eine Autodachbox welche ich umrüste von der seitlichen Öffnung auf Längsöffnung. die Öffnung bleibt beim Stand zum nächtigen geöffnet. Zwischen dem unterem und oberen Teil der Dachbox wird aussen herum Zeltstoff mit einer Öffnung montiert.
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Warum einen Fahrrad-Wohnwagen ?
Ich liebe es mit meinem eWisa Gloria (so nenne ich mein Velo) Europa zu erkunden, und da das Zelt aufzustellen doch einige Zeit in Anspruch nimmt und nicht immer einfach ist, habe ich mir den nächsten Schritt überlegt wie ich es umgehen kann. Was liegt da näher als einen Wohnwagen "mitzuschleppen"
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Zelt aufstellen vs Wohnwagen
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Zelt aufstellen:
Platz aussuchen resp. den mir zugewiesenen Platz aufsuchen, den Platz wo ich mein Zelt aufstellen will von Steinen, Stöcken und dergleichen säubern. Zelt auslegen und Zeltstangen montieren Heringe einschlagen (sofern der Boden es zulässt) Zelt innen einrichten wie Isomatte und Kissen aufblasen, Schlafsack auspacken, Kleiderbox ins Zelt stellen, Küche aussen in die Apside (Vorraum des Zeltes) hinstellen. Batterie resp. Powerbank mit den benötigten USB Kabeln verbinden um diverses aufzuladen (Stirnlampe, Smartphon, Navi)
Jeweils das Zelt aufzustellen hat schon auch Spass gemacht es sei den, es regnet und alles wird bevor alles aufgestellt ist "Pflotschnass" dasselbe beim Abbruch des Zeltes.
Wohnwagen:
Platz aussuchen resp. den mir zugewiesenen Platz aussuchen. Vier Stützen ausfahren (mit den Stützen kann ich auch die Unebenheit des Bodens ausgleichen unabhängig der Beschaffenheit des Bodens ) was mit dem Zelt nicht möglich ist, nicht jeder Platz ist eben. Im Wohnwagen ist die Isomatte und der Schlafsack sowie Kissen schon bereit um mich hinzulegen. Die USB Kabel sind fest an der Batterie Installiert muss nur noch das aufzuladende anschliessen. Ein weiterer Vorteil des Wohnwagens, es versuchen keine Schnecken mehr in "mein" Zelt hineinzukriechen "igit" Ich erwischte mal eine Schnecke die die Fühler schon über der Kante des Zelteinganges gestreckt hat. Nachteile hat das Mitschleppen des Anhängers auch, das Gewicht und die Grösse des Gefährtes. Jedes Kilo das mitgeschleppt wird erfordert mehr Energie. Auch bin Ich nicht mehr auf die Campingplätze angewiesen, kann mein Gefährt irgendwo hinstellen, Türe auf und gut ist. Wobei ich jeweils auf Campingplätzen übernachte, dort habe ich auch die Infrastruktur (Dusche, WC) und da ich nicht jeden Tag weiterfahre kann ich alles stehen lassen, wenn ich den Platz verlasse.
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Wie gross wird er ?
Aussenmasse:
Länge 220 cm
Breite über alles 100 cm
Höhe über Boden 130 cm
Rauminnenmasse
Länge 210 cm
Breite 77 cm
Höhe 95 cm
Liegefläche 200 x 65 cm
Länge mit Zugfahrzeug (eWisa Gloria)
4,5 Meter
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Wie schwer wird er ?
Er wird (ohne Inhalt) gegen die 45 kg schwer werden
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Welche Materialien werden verwendet ?
Grundgerüst Aluminium (Vierkant 25 x 25 x 1.5 mm)
Wände, Türe, Dach (Doppelstegplatten 4 mm)
Fenster (Hobbyglas 2 mm)
Boden (Doppelstegplatte 16 mm und Sperrholz Pappel 3 mm obendrauf)
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Warum eckig und nicht Windschlüpfrig ?
Auf der vorderen Seite links neben der Tür kann ich mein gesamtes Hab und Gut auf ein Gestell aufbauen so komme auch ohne ins Innere zu "klettern" gut dazu. Zum anderen kann ich mich hinten am Kopfende hinsetzen (innenhöhe 95 cm) Auch des ganze Konstrukt ist zum Bauen einfacher in Viereckiger Form als Runder resp. Halbrunder Form.
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Rechtliches (Wikipedia)
In der Schweiz gelten für Fahrradanhänger folgende Bestimmungen:
An „[…] Fahrrädern darf nur ein Anhänger mitgeführt werden.“ [Art. 68 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV)] Ausnahme: „Im Nahverkehr kann die kantonale Behörde, für Bundesfahrzeuge der Bund, zwei gewerbliche Anhänger bewilligen.“ [Absatz 2 Buchstabe c] „Anhänger an Fahrrädern dürfen mit der Ladung höchstens 1,00 m breit sein. Nach hinten ist ein Überhang der Ladung von höchstens 50 cm gestattet. Das Betriebsgewicht darf höchstens 80 kg betragen.“ [Absatz 7] „«Betriebsgewicht» ist das jeweilige tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges und beinhaltet namentlich auch das Gewicht der Fahrzeuginsassen, der Ladung und bei Zugfahrzeugen die Stütz- bzw. Sattellast eines angekuppelten Anhängers.“ [Art. 7 Absatz 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)]